Neue Förderrichtlinien für klimafreundlichen Neubau
Die Bundesregierung hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert und dabei die neuen Förderkriterien für Neubauten so ausgerichtet, dass eine bestmögliche Förderung für den Klimaschutz gewährleistet wird. Das übergeordnete Ziel dieser Reform besteht darin, bis zum Jahr 2045 eine vollständige Klimaneutralität im Gebäudebestand zu erreichen.








































