Neubau und Baukindergeld - so erhalten Sie staatliche Förderungen für Ihr Fertighaus

Neubau und Baukindergeld

Familien mit Kindern oder Alleinerziehende können bei einem Neubau Baukindergeld beantragen. Die staatliche Zulage läuft noch bis zum 31.12.2020 oder bis die dafür vorgesehenen Gelder aufgebraucht sind.

Für jedes Kind werden hierbei über 10 Jahre verteilt bis zu 12.000 Euro ausgezahlt, pro Jahr also 1.200 Euro. Das Geld gibt es "geschenkt", es muss also nicht zurückgezahlt werden. Im Folgenden erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Förderung in Anspruch genommen werden kann.

Für den Neubau Baukindergeld beantragen: Voraussetzungen

Um für Ihren Neubau Baukindergeld beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren und Sie erhalten für diese Kindergeld.

  • Wenn Sie ein Kind haben, liegt Ihr Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro pro Jahr. Diese Grenze für das Haushaltseinkommen steigt mit jedem weiteren Kind um 15.000 Euro; bei zwei Kindern beträgt die Haushaltseinkommensgrenze also 105.000 Euro, bei drei Kindern 120.000 Euro, usw.

  • Sie haben die Baugenehmigung am oder nach dem 01.01.2018 erhalten.

  • Sie wohnen selber in Ihrem Neubau und er ist zum Tag des Erhalts der Baugenehmigung Ihre einzige Wohnimmobilie.

Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt und Sie haben Ihr neues Heim bezogen, können Sie für Ihren Neubau Baukindergeld ganz bequem online beantragen. Der Antrag kann im Zuschussportal der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

hagemann team

KfW-Förderungen für energieeffiziente Neubauten

Außer dem Baukindergeld gibt es noch weitere staatliche Förderungen, die von der KfW angeboten werden. Diese Förderungen können zusätzlich zum Baukindergeld beantragt werden oder auch unabhängig davon. Sie müssen lediglich beachten, dass diese Förderungen vor dem Bau beantragt werden, und nicht wie das Baukindergeld danach. Im Gegensatz zum Baukindergeld handelt es sich bei diesen Förderungen um Darlehen, das Geld muss also zurückgezahlt werden. Dafür sind die Zinsen dieser Darlehen aber äußerst günstig.

Wenn Sie energieeffizient bauen wollen, kommt zum Beispiel das Darlehen der KfW für energieeffiziente Neubauten für Sie in Frage. Die ökologischen Fertighäuser von Hagemann Haus sind förderungswürdig, da sie optional den Vorgaben für ein KfW 40 / 55 Effizienzhaus entsprechen.

Die KfW listet weitere Förderungsmöglichkeiten für Neubau - Baukindergeld und andere - hier auf: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/

 

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